Damit Menschen erfolgreich tätig sein können
unterstützen wir Betriebe bei allen Fragen zu Arbeit und Behinderung

Ausgleichstaxe 2021

Die aktuellen Beträge der Ausgleichstaxe für dieses Jahr

Ausgleichstaxe 2021

Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt laut Verordnung für das Kalenderjahr 2021 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber

  • mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 271 Euro,
  • mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 381 Euro und
  • mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 404 Euro. 

Ausgleichstaxe in Kürze

Auf jeweils 25 Mitarbeitende ist grundsätzlich eine begünstigt behinderte Person zu beschäftigen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle pro Monat die Ausgleichstaxe zu zahlen. Die Ausgleichstaxe wird jährlich im Folgejahr durch das Sozialministeriumservice per Bescheid vorgeschrieben. Unternehmen können diese Personalkosten aktiv steuern, indem sie die Beschäftigungspflicht erfüllen. Bestimmte begünstigt Behinderte werden doppelt auf die Beschäftigungspflicht angerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie möchten die Ausgleichstaxe in Ihrem Unternehmen verringern?

Gerne unterstützen wir Sie kostenfrei bei der Findung von individuellen Lösungen zum Thema Ausgleichstaxe und Menschen mit Behinderung unter info@betriebsservice-ooe.info oder +43 (0)732 772720-20

Ausgleichstaxe 2021

Die aktuellen Beträge der Ausgleichstaxe für dieses Jahr

Ausgleichstaxe 2021

Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt laut Verordnung für das Kalenderjahr 2021 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber

  • mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 271 Euro,
  • mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 381 Euro und
  • mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 404 Euro. 

Ausgleichstaxe in Kürze

Auf jeweils 25 Mitarbeitende ist grundsätzlich eine begünstigt behinderte Person zu beschäftigen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle pro Monat die Ausgleichstaxe zu zahlen. Die Ausgleichstaxe wird jährlich im Folgejahr durch das Sozialministeriumservice per Bescheid vorgeschrieben. Unternehmen können diese Personalkosten aktiv steuern, indem sie die Beschäftigungspflicht erfüllen. Bestimmte begünstigt Behinderte werden doppelt auf die Beschäftigungspflicht angerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie möchten die Ausgleichstaxe in Ihrem Unternehmen verringern?

Gerne unterstützen wir Sie kostenfrei bei der Findung von individuellen Lösungen zum Thema Ausgleichstaxe und Menschen mit Behinderung unter info@betriebsservice-ooe.info oder +43 (0)732 772720-20

Unsere Leistungen

Recruiting

Fördermanagement

Erfolgreiche Beschäftigung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Barrierefreiheit

Trennungsmanagement

Was wir tun

Wir unterstützen Unternehmen konkret in allen Fragen rund um die Themen Arbeit und Behinderung, betriebliche Eingliederung und alternsgerechtes Arbeiten mit kompetenter Beratung und umfassenden Serviceangeboten und koordinieren Angebote zu "Arbeitsfähigkeit erhalten".

Unsere Vision ist eine Arbeitswelt in der Menschen mit und ohne Behinderungen und jeden Alters erfolgreich tätig sein können.

Über 1050 OÖ Unternehmen haben 2022 unsere Beratungsangebote genutzt. 2/3 der umsatzstärksten Top-30 OÖ Unternehmen greifen auf unsere Serviceangebote regelmäßig zurück, ebenso viele Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe aus ganz OÖ.

mehr über uns

Das wird zum Thema gesagt:

Meinungen

Ausgleichstaxe 2021

Die aktuellen Beträge der Ausgleichstaxe für dieses Jahr

Ausgleichstaxe 2021

Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt laut Verordnung für das Kalenderjahr 2021 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber

  • mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 271 Euro,
  • mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 381 Euro und
  • mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 404 Euro. 

Ausgleichstaxe in Kürze

Auf jeweils 25 Mitarbeitende ist grundsätzlich eine begünstigt behinderte Person zu beschäftigen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle pro Monat die Ausgleichstaxe zu zahlen. Die Ausgleichstaxe wird jährlich im Folgejahr durch das Sozialministeriumservice per Bescheid vorgeschrieben. Unternehmen können diese Personalkosten aktiv steuern, indem sie die Beschäftigungspflicht erfüllen. Bestimmte begünstigt Behinderte werden doppelt auf die Beschäftigungspflicht angerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie möchten die Ausgleichstaxe in Ihrem Unternehmen verringern?

Gerne unterstützen wir Sie kostenfrei bei der Findung von individuellen Lösungen zum Thema Ausgleichstaxe und Menschen mit Behinderung unter info@betriebsservice-ooe.info oder +43 (0)732 772720-20

Unser Netzwerk

WAGE-Netzwerk

Koordinierungsstelle Arbeit Inklusiv

BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Newsletter zu allen Fragen rund um Arbeit und Behinderung auf dem Laufenden.